Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

Diese Leitlinie bietet eine echte Chance zum Kulturwandel in der klinischen Geburtshilfe

Die Geburt eines Kindes zählt für die Familien zu den Schlüsselmomenten des Lebens. In den meisten Fällen handelt es sich um vaginale Geburten am Termin. Die neue S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin füllt eine Lücke, denn zuvor gab es keine Leitlinie für diesen Bereich. Die Empfehlungen gelten für Gebärende und deren Kinder, die am Termin (per Definition schließt das den Zeitraum 37+0 Schwangerschaftswochen bis 41+6 SSW ein) als "Einling aus Schädellage" geboren werden. Die hierin zusammengefassten Erkenntnisse sind evidenzbasiert: das heißt, etablierte Praktiken, ohne Evidenz, müssen in Zukunft mehr begründet werden. Es sollte stets „auf höchstem wissenschaftlichen Niveau gehandelt“ werden. Die Gebärende muss jederzeit ein Vetorecht haben. Daher ist die Leitlinie von Vornherein frauenzentriert ausformuliert, wie auch dem nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ entsprechend: Die Frau und die Physiologie stehen im Mittelpunkt.

Interprofessionelle Beteiligung

Die Leitlinie wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. veröffentlicht. Sie entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi). Zu den mitarbeitenden Fachgesellschaften gehörten die Hebammenverbände im deutschsprachigen Raum. Alle Punkte wurden als Konsens in einer interprofessionellen Zusammenarbeit mit perinataler Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde, Geburtshilfe und erstmal unter Mitwirkung von „Patient*innen“ in Form der Elterninitiative Mother Hood e.V. ausformuliert.

Es lohnt sich, sich mit der Leitlinie im Originaltext zu beschäftigen. Aber auch Vorträge und Seminare, Artikel und vereinfachte Texte hierzu werden mit Sicherheit schnell folgen. Den Anfang machen die Fachzeitschriften wie das Hebammenforum in der Ausgabe für Februar 2021 und an Schwangere wenden sich die Facebook-Beiträge vom Mother Hood e.V. Hier finden Sie die Leitlinie als PDF >>

Die Leitlinie definiert alle Phasen der Geburt und gibt Anhaltspunkte zum Handling auf aktuellem Wissensstand

Besonders die (zukünftigen) Gebärenden wird es freuen, dass die Leitlinie die 1:1-Betreuung durch eine Hebamme ab der aktiven Eröffnungsphase befürwortet. In der aktiven Austrittsphase (nun nicht mehr „Austreibungsphase“ genannt!) sollen sie nicht vom geburtshilflichen Personal im Kreißsaal allein gelassen werden. In der Regel erfolgt die Betreuung im Team aus Hebammen und ärztlichen Geburtshelfer*innen. Beide Professionen werden in der Leitlinie ausdrücklich dazu angehalten, eine gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu pflegen.

Anstelle eines derzeit oft in der Praxis in Kliniken angewendeten Dauer-CTGs empfiehlt die Leitlinie zugunsten der Bewegungsfreiheit der Frau eine strukturierte, intermittierende Auskultation zum Monitoring des Befindens des Kindes. Die genauen Empfehlungen hierfür sind in der Leitlinie enthalten und Kliniken müssen hierfür eine Dokumentationsform entwickeln.

Zur Schmerzlinderung unter der Geburt sollen vorrangig nicht-medikamentöse Methoden zur angeboten werden, wie Massagen, Akupunktur oder das Entspannungsbad. Die Periduralanästhesie (PDA) wird als die effektivere Methode gesehen (im Vergleich zur Analgesie mit Opioiden) und sollte der Gebärenden auf Wunsch gewährt werden. Weitere Methoden werden genannt und bewertet.

Es gibt keine Empfehlung für das Liegen nach Blasensprung und auch keine routinemäßige vaginale Untersuchung, wenn der Blasensprung gesichert ist, auch sollen vaginale Untersuchungen ohne Wehentätigkeit unterbleiben. Unter bestimmten Bedingungen darf die Schwangere zwischenzeitlich die Klinik wieder verlassen.

Die Latenzphase ist definiert als die Zeitspanne von Geburtsbeginn bis zu einer Muttermundsöffnung von vier bis sechs Zentimetern. Vaginale Untersuchungen jedoch werden wahrheitsgemäß als Interventionen beurteilt, die immer eine Indikation, Aufklärung und Zustimmung benötigen. Die Leitlinie empfiehlt ein vierstündiges Intervall, es sei denn die Gebärende wünscht häufiger eine Untersuchung oder es liegt ein fraglicher Geburtsfortschritt vor.

Eine Begleitperson zur Geburt sollte ermöglicht werden und das Bonding soll so wenig wie möglich gestört werden. Die Leitlinie definiert alle Phasen der Geburt und gibt Anhaltspunkte zum Handling auf aktuellem Wissensstand. Sie stellt jedoch keine verbindliche Vorschrift dar.

Lesen Sie mehr Details im nächsten Hebammenforum Februar 2021!

Weitere Leitlinien, die zuletzt erschienen sind:

ferner das Nationale Gesundheitsziel "Gesundheit rund um die Geburt".

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