Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

Liebe Kolleg:innen,

hier erhalten Sie zum Jahresende noch einige Nachrichten aus unserem Landesverband, die uns aktiven Mitglieder momentan umtreiben und auch im nächsten Jahr weiterhin unser aller Engagement fordern werden.

Bis dahin wünschen wir Ihnen und Euch einen schönen Jahresausklang sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und erfreuliches 2021! Wir hoffen auf Gesundheit für uns alle und dass wir uns wieder mehr persönlich begegnen können.

Herzliche Grüße,

Veronika Bujny
und der Vorstand 201029_HebammenKongress_2021_Website-Banner_590px

Der Meldebogen

Wie in jedem Jahr werden wir Hebammen nun wieder angeschrieben, oder müssen selbsttätig den Meldebogen herunterladen und ausfüllen. Wir sind mit dem Bogen in der derzeitigen Form nicht einverstanden und bemühen uns um Veränderung.

Wir halten es für richtig anonymisierte Daten zur Gesundheitsberichtserstattung beizutragen. Das unterstützt die bessere Versorgung der Frauen und Familien rund um die Geburt.

Die regierende große Koalition hat aufgrund der mangelnden Datenlage eine Entschließung zur Ausweitung der Meldepflicht in den Landtag eingebracht, die am 29.01.2020 angenommen wurde. Als Vertreterinnen des Hebammenverbandes sind wir davon ausgegangen, dass, wie bisher immer, der Verband in die Umsetzung eingebunden wird. Es erstaunte uns sehr, dass das Gesetz im November bereits geändert wurde und bereits im Januar 2020 neue Meldebögen verteilt wurden, ohne Anhörung des Berufsverbandes und noch vor der endgültigen Abstimmung der Entschließung.

Nach einem Versuch der Landesregierung Daten zur Hebammenversorgung in Niedersachsen zu sammeln und auszuwerten konnte im Grunde nur festgestellt werden, dass die Datenlage zu einer wirklichen Auswertung nicht genügt. Der Bericht vom Landesgesundheitsamt wurde im Januar 2019 fertiggestellt und ist hier herunterzuladen .

Insbesondere war dabei festzustellen, dass es für das Landesgesundheitsamt keine Pflicht zur Sammlung und Auswertung der Daten gab und viele örtliche Gesundheitsämter diese Meldepflicht nicht als ihre Aufgabe gesehen haben. Noch vor zwei Monaten hatten 1/3 der Gesundheitsämter die Bögen nicht an das Landesgesundheitsamt weitergegeben.

Der Meldebogen kann unserer Auffassung nach in dieser Form nicht bestehen bleiben. Wir sind im Gespräch mit dem Sozialministerium, haben wiederholt unsere Standpunkte dargelegt. Aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation sind unsere Anliegen jedoch auf das kommende Jahr verschoben worden. Unserer Bitte, die Meldepflicht dann im kommenden Jahr auszusetzen, wurde nicht entsprochen. In der Mail des Sozialministeriums heißt es: … „Da die Meldepflichten gesetzlich im Nds. Hebammengesetz festgeschrieben sind, kann die Abfrage der Landkreise bei den Hebammen nicht verschoben werden. Sie können aber davon ausgehen, dass der Datenschutz bei den beteiligten öffentlichen Stellen eingehalten wird.“

Auf unsere Ausführungen, dass der Bogen in dieser Form nicht ausgefüllt werden kann (Es wird nach der Anzahl der ambulanten Geburten gefragt, nach Säuglingsgymnastik, alle Kolleginnen sollen ihre privaten Telefonnummern eintragen, es wird nicht unterschieden nach freiberuflich und angestellt und vieles mehr…) wurde nicht eingegangen.

Ein dreiseitiger personalisierter Fragebogen mit zahlreichen nicht zwingend erforderlichen Abfragen, der nach Vorstellung des Sozialministeriums 15 Jahre in den Gesundheitsbehörden gesammelt werden soll, kann von uns nur abgelehnt werden.

Bitte machen Sie im Bogen Anmerkungen und stellen Fragen!

Wir werden nun im kommenden Jahr auf einer neuen Regelung bestehen und werden Sie weiter informieren.

Das neue niedersächsische Hebammengesetz (NHebG)

Das neue Bundeshebammengesetz erfordert nun auch die Neuregelungen des niedersächsischen Hebammengesetzes. Wir haben den Entwurf ausführlich bearbeitet und an das Ministerium zurückgesandt. Hier geht es um die Meldepflicht: Wir schlagen vor persönliche Daten und Statistik zu trennen. Der Entwurf sieht ein Bußgeld vor, bei Verletzung der Meldepflicht, gegen das wir uns vehement wehren müssen. Und es geht um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse (siehe unten), sowie um die genauere Ausgestaltung des Studiums.

Wir sind nun zu Jahresbeginn auf die politischen Gespräche gespannt und werden uns gegen eine weitere Erschwerung unserer Arbeit massiv wehren. Wir werden Sie hierzu weiter informieren.

Die Gleichwertigkeitsprüfung

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang bei jeder Reform, in der eine Berufsgruppe vollakademisiert wurde, ausdrücklich Sonderreglungen für die altrechtlich Qualifizierten. Besonders bei der Wiedervereinigung wurden Sonderreglungen für unterschiedliche Abschlüsse in Ost und West gefunden, damit eine Gleichwertigkeit hergestellt wurde (Artikel 37 Einigungsvertrag). Hebammen dürfen nicht die erste Berufsgruppe werden, die ohne Übergangsregelungen einen Akademisierungsprozess durchläuft. Dies könnte zu erheblichen Spannungen im Berufsfeld führen, was gerade in den derzeitigen schwierigen Arbeitsbedingungen die Situation zusätzlich verschlechtern würde.

Es geht ausdrücklich nicht darum, in kürzerer Zeit dieselben Kompetenzen zu erwerben, die normalerweise in einem Bachelor-Studium erworben werden. Es geht darum, eine politische Regelung zu treffen, die eine Gleichwertigkeit und damit eine Chancengleichheit zwischen alt- und neurechtlich qualifizierten Hebammen herstellt.

Das Bundesgesetz enthält keine entsprechende Regelung, dies sei eine landesrechtliche Angelegenheit war das Argument. Wir setzen uns nun dafür ein, dass diese Regelung in Niedersachsen und in allen anderen Bundesländern eingeführt wird.

Konkret würde es bedeuten, das Hebammen, wie auch schon Ingenieur*innen, nach Vorlage Ihrer Berufsurkunde und Nachweis einer Weiterbildung oder eines Moduls Wissenschaftlichen Arbeitens, einen Antrag an das Wissenschaftsministerium zur Nachgraduierung stellen können, die dann auch eine Bewerbung auf ein Masterstudium ermöglicht.

Neues Fortbildungsprogramm

Unter diesem Link erhalten Sie eine druckbare Übersicht der Fortbildungstermine für das kommende Jahr. Zu den bereits seit November buchbaren Seminaren kommen ab 01.01.2021 alle Seminare der Niedersächsischen Landesfortbildung NLF über das Buchungssystem auf Hebammenbildung.de hinzu. Einige Termine werden mit der Zeit noch nachkommen, schauen Sie einfach regelmäßig auf die Website.

Petition

LandFrauen fordern: Geburtshilfe. Im ländlichen Raum. Jetzt!

Der DHV und der HVN unterstützen die Unterschriftenaktion des Deutschen LandFrauenverbands (dlv). Unterschreiben auch Sie gegen weitere Kreißsaalschließungen und für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Familien. Weitersagen!

Hier geht´s zur Petition >>

Schneebaum_web

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