Die Hebamme begleitet ab Beginn der Schwangerschaft die werdende Mutter und ihre:n Partner:in. Sie legt gemeinsam mit der Schwangeren den Mutterpass an und führt die gewünschten Vorsorgeuntersuchungen durch. Darüber hinaus ist die Hebamme ein:e wichtige:r Ansprechpartner:in bei Fragen zu allen körperlichen und emotionalen Veränderungen und leistet Hilfe bei Beschwerden aller Art. Diese Leistung können auch Schwangere in Anspruch nehmen, die sich ansonsten für die Vorsorgeuntersuchungen nur in ärztlicher Betreuung befinden.
Einmal in der Schwangerschaft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein sogenanntes Vorgespräch. Darin klärt die Hebamme die Schwangere und ihre:n Partner:in über die Leistungen einer Hebamme auf, erhebt die Anamnese und Wünsche der werdenden Familie. Bei dem Wunsch nach einer außerklinischen Geburt bzw. einer Beleggeburt werden in einem weiteren Vorgespräch alle Fragen dazu geklärt und die Erreichbarkeiten der Hebamme besprochen. Bei außerklinischen Geburten erfolgt zusätzlich eine gesonderte Aufklärung.
Download Infozettel “Rechte bei der Schwangerschaftsvorsorge” Stand: August 2024
Was gehört eigentlich zur Schwangerschaftsvorsorge? Alle vier Wochen bis zur 32. SSW und danach alle zwei Wochen bis zum errechneten Geburtstermin werden in den Mutterschaftsrichtlinien folgende Untersuchungen empfohlen:
Alle diese Untersuchungen sind lediglich eine Empfehlung und können nach der dazugehörigen Aufklärung selbstverständlich auch abgelehnt werden.
Die Schwangere kann entscheiden, wie viele dieser Vorsorgeuntersuchungen sie bei ihrer Hebamme oder ihrer/ihrem Gynäkolog:in durchführen lässt, denn beides steht ihr zu. Auch ein Wechsel zwischen den beiden Berufsgruppen ist frei möglich und wird von einigen Gynäkolog:innen ausdrücklich begrüßt. Alle Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Ultraschalluntersuchungen können Sie in einer gynäkologischen Praxis vornehmen lassen. Diese können dort auch abgerechnet werden, wenn die sonstige Vorsorge bei einer Hebamme stattfindet.
Sollten sich aus den oben genannten Untersuchungen Auffälligkeiten ergeben, werden weitere Untersuchungen angeboten:
Nicht immer folgen die Mutterschaftsrichtlinien den Empfehlungen der Fachgesellschaften. Diese empfehlen zum Beispiel beim oralen Glukosetoleranztest, bei allen Schwangeren den Test mit 75g durchzuführen, da dieser eine höhere Aussagekraft hat. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen diesen aber nur, wenn spezielle Risikofaktoren für einen Schwangerschaftsdiabetes vorliegen, wie zum Beispiel ein Schwangerschaftsdiabetes bei einer vorherigen Schwangerschaft oder starkes Übergewicht der Mutter.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die NICHT Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge sind und deren Kosten in der Regel privat zu tragen sind. Dazu gehören:
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Außerdem empfehlen die Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf einer Schwangerschaft, jeweils eine rund um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Diese können Sie in Ihrer gynäkologischen Praxis durchführen lassen. Nur bei Auffälligkeiten sind mehr Ultraschalluntersuchungen empfohlen.
Die/der Gynäkolog:in kann ebenfalls die Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, welche auch von Hebammen angeboten werden. Allein die Schwangere entscheidet, von wem sie diese Untersuchungen durchführen lassen möchte. Auch ein Wechsel zwischen den Berufsgruppen ist selbstverständlich möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in jedem Fall die Kosten, auch wenn in der gyn. Praxis ausschließlich die Ultraschalluntersuchungen gemacht werden.
Manche Praxen ermöglichen diese freie Wahl nicht. Sollten Sie diesbezüglich schlechte Erfahrungen machen, melden Sie sich gerne bei der Bundeselterninitiative . Dort werden aktuell Fälle gesammelt, um die Situation für Schwangere zu verbessern.
Einen Geburtsvorbereitungskurs kann die Schwangere je nach Kursmodell mit/ teilweise mit, oder ohne ihre:n Partner:in besuchen. Diese verschiedenen Kurse werden von Hebammen und meist in Räumlichkeiten von Hebammenpraxen oder Kliniken angeboten. Sie finden in einer Gruppe mit maximal zehn Schwangeren statt und beinhalten unter anderem folgende Themen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal 14 Stunden Geburtsvorbereitungskurs. Teilweise gibt es spezielle Kursangebote für Schwangere, die bereits Kinder haben, werdende Zwillingseltern oder Crashkurse am Wochenende. Wenn die Schwangere aus Gründen wie zum Beispiel vorzeitiger Wehentätigkeit, eigener schwerer Beeinträchtigung oder bereits bekannter schwerer Erkrankung des Ungeborenen nicht an einem Geburtsvorbereitungskurs in der Gruppe teilnehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Einzelgeburtsvorbereitung. Hierfür benötigt sie ein Attest ihrer/ihres Gynäkolog:in.
Als Pränataldiagnostik bezeichnet man Untersuchungen, die während der Schwangerschaft am Ungeborenen bzw. der Schwangeren durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen wird gezielt nach erblich bedingten Erkrankungen, möglichen Fehlbildungen oder Abweichungen der Chromosomen gesucht. Zu diesen Untersuchungen gehören beispielsweise spezielle Ultraschalluntersuchung wie die Nackenfaltenmessung, die Amniocentese (Fruchtwasseruntersuchung) oder eine Choriozottenbiopsie (Gewebeentnahme aus der Plazenta). Auch verschiedene Blutuntersuchungen werden dazu gezählt. Durchgeführt werden die Untersuchungen von der oder dem Gynäkolog:in bzw. von Praxen, die sich auf Pränataldiagnostik spezialisiert haben. Pränataldiagnostik hat leider auch ihre Grenzen und ggf. Risiken. Sie kann den Eltern meistens kein garantiertes Ergebnis liefern, auch wenn sich die Eltern wünschen, durch diese Untersuchungen die Gewissheit auf ein gesundes Kind zu erhalten. Oft müssen weitere Tests durchgeführt werden, um Diagnosen zu bestätigen oder auszuschließen. Manchmal gibt es Fehldiagnosen. Einige Erkrankungen können in der Schwangerschaft zwar nachgewiesen, aber in der Schwere ihre Ausprägung nicht eingeschätzt werden. Einige Erkrankungen können zwar nachgewiesen werden, aber es gibt (noch) keine Behandlungsmöglichkeiten. Bei einigen Erkrankungen hilft das Wissen um die Erkrankung aber auch bei der Planung des besten Geburtsortes oder einer anschließenden Behandlung.
Die oder der behandelnde Gynäkolog:in berät die Schwangere nach Erhebung des jeweiligen Risikos zu den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik.Unabhängig davon bietet die Homepage familienplanung.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weitere Informationen.
Hebammenhilfe können die Schwangere und ihr:e Partner:in zusätzlich in Anspruch nehmen. Oft gibt in der Zeit des Wartens auf Testergebnisse viele Ängste, Sorgen und Fragen. Die Hebamme wird versuchen, die Fragen zu beantworten und der werdenden Familie zur Seite stehen.
Wenn die Testergebnisse darauf hindeuten, dass das Ungeborene eine Erkrankung oder eine Behinderung hat, ist die Hebamme weiterhin für die Familie da. Auch bei der Frage, ob die Schwangerschaft fortgesetzt oder beendet werden soll, bleibt sie Ansprechpartner:in. Sie kann gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen aufzeigen, wie das Leben mit einem erkrankten bzw. einem Kind mit Behinderung aussehen kann, Hilfsangebote vorstellen und Kontakte zu Selbsthilfegruppen bzw. anderen betroffenen Eltern vermitteln. Wenn sich die werdenden Eltern gegen die Schwangerschaft entscheiden, behält die Schwangere weiter ihren Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie wird also auch unter der Geburt und auf Wunsch im anschließenden Wochenbett von ihr betreut und in der Trauerarbeit begleitet. Beratung und Information zum Schwangerschaftsabbruch gibt es ebenfalls auf familienplanung.de
Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation im psycho-sozialen, gesundheitlichen und medizinisch-sozialen Bereich. Sie können überall dort unterstützen, wo Mütter/* und Familien eine besondere Hilfe im alltäglichen Umgang mit ihrer Lebenssituation und mit ihren Kindern benötigen. Die Schwerpunkte der Familienhebammenhilfe liegen in der Gesundheits- und Beziehungsförderung. Diese Hilfe kann bereits zu Beginn der Schwangerschaft anfangen und bis zum vollendeten 1. Lebensjahres des Kindes erfolgen. Die Familienhebammen werden im Rahmen der “Frühen Hilfen” aus kommunalen Geldern finanziert. Für die Vermittlung einer Familienhebamme im Rahmen der “Frühen Hilfen” gibt es in vielen Kommunen und Kreisen Koordinatoren:innen. Sie finden diese bei den Jugendämtern, ausgewiesenen Landeskoordinierungsstellen so wie bei den “Frühen Hilfen”.
Weiterer Link: eine-chance-fuer-kinder.de