Jede staatlich anerkannte Hebamme und auch werdende Hebammen können ordentliche Mitglieder im Landesverband werden. Sie sind dort Mitglied, wo Sie behördlich gemeldet sind und ihren Arbeitsplatz haben. Durch die Mitgliedschaft im DHV als Dachverband sind Sie automatisch dem Landesverband angeschlossen (und umgekehrt!) und ein Wechsel innerhalb der Bundesländer ist durch die Angabe Ihrer neuen Daten völlig unproblematisch. Der Dachverband verwaltet Ihre Daten und regelt mit Ihnen die Belange der Versicherung. Wir als Landesverband sind vor Ort für Sie da.
Wir freuen uns, wenn Sie bereits im Studium als WeHe bei uns Mitglied werden. Mitglieder im Hebammenverband genießen den Schutz und die Vertretung in vielen beruflichen Belangen. Der Aufnahmeantrag für Mitgliedschaft im Landesverband wird bei der Geschäftsstelle des Deutschen HebammenVerbandes e.V. gestellt.
Wir bitten alle Kolleg:innen, die Online-Formulare zu nutzen. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung der Abläufe in der Mitgliederbetreuung. Formlose Beantragungen bzgl. Versicherungen usw. sind leider nicht möglich.
Hier finden Sie alle Formulare: https://hebammenverband.de/formulare
und hier alle Infos, was benötigt wird (inkl. Checkliste):
Gern begrüßen wir Sie auch als Fördermitglied bei uns.
Wir sind eine starke Gemeinschaft – Kommen Sie zu uns!
Hat eine Hebammen den Neubeitritt zum Landesverband/DHV ausgefüllt und abgeschickt, kann sie auch den Antrag zum Gruppenhaftpflichtvertrag aufrufen und kreuzt in der Kopfzeile an, dass sie Neumitglied ist und daher noch keine Mitgliedsnummer hat, dann kann sie diesen Antrag ebenfalls direkt ausfüllen.
Im Mitgliederbereich der Homepage unter "DHV-Service" Info und Anträge zu: