Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

Geburt

Während der Schwangerschaft haben in der Regel werdende Eltern viele Informationen gesammelt und haben dann ihre individuelle Entscheidung darüber getroffen, wo und wie ihr Kind auf die Welt kommen soll. Ausschlaggebend wird das subjektive Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit sein.

Natürliche Geburt

Die Geburt Ihres Kindes ist ein bedeutsames Erlebnis. Darum möchten wir, dass Sie die Geburt Ihres Kindes gut vorbereitet erleben können. Die “normale” Geburt beginnt in einen Zeitraum von 4 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, durch zum Beispiel einsetzen der Wehen oder mit einem spontanen Fruchtblasensprung.

Zum Downloaden: Infobroschüre Natürliche Geburt (© Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Weitere Infos zur natürlichen Geburt: bauchgefuehl.niedersachsen.de

Frühgeburten

Manche Kinder entscheiden sich aus irgendeinem Grund, früher zur Welt kommen zu wollen. Wenn die Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche beginnt, ist es eine Frühgeburt. Hier sollten Sie in ein Krankenhaus fahren mit Anschluss einer Kinderklinik, wo die kleinen „Frühchen“ speziell überwacht werden können.

Link: Kinderklinken in Ihrer Nähe

Kaiserschnitt

Es gibt diverse Gründe für einen Kaiserschnitt (Sectio) wie zum Beispiel eine Querlage des Kindes oder auch mütterlicher Erkrankungen usw. Ein Kaiserschnitt kann vorher geplant werden oder es ergeben sich während der Geburt Situationen/Gründe die einen Kaiserschnitt erforderlich machen. In vielen Fällen ist es nützlich, sich schon in der Schwangerschaft über die Vor- und Nachteile eines Kaiserschnittes zu informieren.

Links:

Infoseite zum Kaiserschnitt von der BZgA

Das Kaiserschnitt Netzwerk – für Mütter im Verarbeitungsprozess

Stille Geburt

Leben und Sterben liegen manchmal sehr nah beieinander. Leider gibt es sehr selten Kinder, die bereits gehen, bevor sie das Licht der Welt erblickten. Wenn ein Kind im Mutterleib verstirbt und geboren wird, sprechen wir von einer „Stillen Geburt“. Verstirbt das Kind vor, während oder kurz nach der Geburt nennt man es häufig „Sternenkind“.

Müssen Sie in der Schwangerschaft eine Entscheidung treffen, ob und wie Sie Ihr Kind gehen lassen müssen, kann Ihre Hebamme sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Sie begleitet Sie unter der Geburt im Krankenhaus oder auch außerklinisch und im Wochenbett. Auch Sternenkindeltern steht Hebammenhilfe zu. Manche Kollge:innen sind zusätzlich ausgebildete Trauerbegleiter:innen. Mancherorts gibt es Rückbildungskurse ausschließlich für verwaiste Mütter.

In dieser schweren Zeit stehen Hebammen wertschätzend an Ihrer Seite und helfen Ihnen beim Abschied nehmen nach der Geburt. In den Kliniken stehen Ihnen außerdem oft Seelsorger:innen zur Seite, es gibt die Möglichkeit Ihr Sternenkind segnen zu lassen oder auch die Möglichkeit einer „Nottaufe“. Liebevoll wird ihr Sternenkind angezogen, Sie haben Zeit Ihr Kind in den Armen zu halten und sich zu verabschieden. Viele Eltern empfinden es als sehr tröstlich, Erinnerungen in Form von Fotos oder einer Haarsträhne, Hand-, sowie Fußabdrücke für sich zu behalten. Abschiedsarbeit und Trauer gehören zur Verarbeitung dieses schlimmen Schmerzes.

In dieser herausfordernden Zeit werden Sie mit vielen Fragen konfrontiert und müssen Entscheidungen treffen. Sie dürfen Ihr Kind immer beerdigen, müssen es aber nicht, solange es unter 500g wiegt. Ihr Kind kann in einem „Sternenkindergrab“ gemeinsam mit anderen beerdigt werden. Dies können Sie bei einem Bestattungsunternehmen erfragen. Über das Jahr verteilt finden regelmäßig in den meisten Städten „Sternenkinderbeerdigungen“ statt. Hat Ihr Kind mehr als 500g gewogen und/oder ist nach der Geburt verstorben, besteht eine Beisetzungspflicht. Das Bestattungsrecht ist sehr uneinheitlich geregelt, es lohnt sich hier mit einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Kontakt zu treten, da diese gut über die regionalen Möglichkeiten informiert sind.

Ist Ihr Kind in der Schwangerschaft vor der 24+0 SSW wieder zu den Sternen gegangen, dürfen Sie sofort wieder arbeiten gehen, fühlen Sie sich dazu noch nicht in der Lage, was vollkommen verständlich ist, können Sie sich von Ihrer Gynäkolog:in krankschreiben lassen. Hat Ihr Kind bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt und ist nach der Geburt oder nach der 24+1 SSW verstorben, stehen Ihnen die normalen Schutzfristen von 8 Wochen Mutterschutz zu. An dieser Stelle kann man individuell in Erfahrung bringen, ob eventuell eine noch längere Schutzfrist möglich ist. Ihre Hebamme hilft Ihnen diese Fragen zu klären.

Viele betroffene Eltern nutzen nach dieser traurigen Erfahrung die Möglichkeit, eine Trauergruppe zu besuchen, in der sich betroffene Eltern mit erfahrenen Trauerbegleiter:innen austauschen können. Diese Angebote sind oft regional über die Kliniken und Schwangerenberatungsstellen zu finden. An dieser Stelle sei gesagt, dass jeder Mensch anders trauert und dass das auch vollkommen in Ordnung ist. Ob eine Trauergruppe oder lieber Einzelgespräche mit einer Trauerbegleiter:in das Richtige für Sie sind, entscheiden Sie und Ihr:e Partner:in selber. Einige Vereine bieten beides an.

Allen Betroffenen wünschen wir viel Kraft.

Infos und Hilfe finden Sie in Niedersachsen zum Beispiel hier: Leere Wiege Hannover Link Leere Wiege Ammerland Sterneneltern Achim

Geburtsorte

Sie können selber wählen, wo Ihr Kind zur Welt kommen soll. Es gibt die Möglichkeit Ihr Kind zu Hause, in einem Geburtshaus oder in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Wichtig ist, dass Mutter und Kind eine Umgebung brauchen, in der sie sich sicher, geborgen und gut betreut fühlen. Vielerorts werden Informationsveranstaltungen in Kliniken und auch in den Geburtshäusern angeboten, um über das hausspezifische Angebot zu informieren.

Hausgeburt

Etwa 2-3% aller Geburten sind Hausgeburten. Hier haben Frauen die besten Möglichkeiten in ihrer privaten Atmosphäre ganz individuell und selbst bestimmt zu gebären.

Am Besten suchen Sie sich direkt eine Hebamme zur Betreuung, die auch Hausgeburten betreut. Denn das ist der große Pluspunkt: Alle an einer Hausgeburt beteiligten Personen sind miteinander vertraut. Die Frau bestimmt hier den Rhythmus und die Bedingungen der Geburt. Der/die Partner:in oder sonstige geburtsbegleitende Personen können voll einbezogen werden oder ganz für die Gebärende da sein. Routinemaßnahmen stören nicht den natürlichen Verlauf. Ohne Komplikationen in der Schwangerschaft bieten Hausgeburten eine hohe Sicherheit für Mutter und Kind.

Geburtshausgeburt

Ein Geburtshaus bietet Ihnen eine gemütliche, ruhige und störungsfreie Atmosphäre außerhalb der eigenen Wohnung. Eine Entscheidung für die Geburt in einem Geburtshaus treffen alle Beteiligten nach einem ausgiebigen Gespräch. Ob eine Hebamme allein für die Geburt zuständig ist und wie das Geburtshausteam arbeitet, ist individuell und kann im Vorgespräch geklärt werden. Zur Betreuung gehören eine kontinuierliche Begleitung in der Schwangerschaft, eine fundierte Risikoabwägung und Aufklärung. Sie haben im Geburtshaus die Gelegenheit, die Geburt in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen zu erleben. Geburtshäuser und Geburtspraxen finden sich in einigen größeren Städten, im ländlichen Bereich ist dieses Angebot leider eher selten gegeben. Geburtshäuser liegen zumeist recht nah an einer kooperierenden Klinik, so dass der Verlegungsweg möglichst kurz ist. Wünschenswert hierfür ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Beleggeburt

Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit dem Krankenhaus einen Vertrag abgeschlossen haben, der es ihnen erlaubt „ihre“ Frauen dort bei der Geburt zu begleiten. Je nach Wohnort arbeiten sie in unterschiedlichen Kliniksystemen. Während im ländlichen Bereich häufig ausschließlich Beleghebammen im Kreißsaal kleinerer Kliniken arbeiten, öffnen in den Städten immer mehr Kliniken mit angestellten Hebammen ihre Kreißsäle für Beleghebammen – mancherorts gibt es aber leider nach wie vor wenige. Die Verträge der Hebammen in Belegkliniken sind unterschiedlich, deshalb sollte in einem Vorgespräch geklärt werden, wie diese Betreuung aussehen kann.

Krankenhausgeburt

In Deutschland werden die meisten Kinder in einem Krankenhaus geboren. Die Leitung der Geburt liegt auch hier bei der Hebamme und der/die Ärzt:in wird zur Geburt hinzugezogen.

Kliniken sind praktisch und technisch bestens ausgestattet. Zudem haben die Räume eine freundliche Atmosphäre und bieten viele Hilfsmittel für die Geburt an. Tücher, Bälle, bequeme Betten und Badewannen gehören inzwischen zur Grundausstattung. Die Kliniken halten alle Möglichkeiten vor, bei Komplikationen sofort einzugreifen. Hierzu gehören die Gaben von Medikamenten und Betäubungsmitteln sowie ein Team, um notfalls die Geburt auch operativ zu beenden. Während des Aufenthaltes im Kreißsaal, sowie auch auf der Station ist ein Personalwechsel durch Schichtdienst jedoch vorgegeben. Viele große Kliniken haben auch eine angegliederte Kinderklinik und das entsprechende Kinderärzteteam.

Nach der Geburt…

Nach der Geburt verbringen Mutter und Kind 2-3 Stunden im Kreißsaal und bleiben anschließend einige Tage auf der Wochenstation. Wenn es Ihnen und dem Baby gut geht, können Sie stattdessen auch wieder nach Haus entlassen werden, wenn Sie möchten (ambulante Entbindung). Da im Anschluss daran weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe besteht, können Sie sich von ihrer Hebamme in den nächsten Wochen zu Hause betreuen und beraten lassen. Dies ist eine wichtige Unterstützung für Sie uns ihr Baby. Sollten Sie keine Hebamme gefunden haben, sprechen Sie dies unbedingt in der Klinik an.