AGB der Fortbildungsstelle Niedersachsen - Bremen
Christina Harms-Janßen
Mederns 33, 26434 Wangerland
Tel: 04463 80 82 20
E-Mail:
Die Angebote der Fortbildungsbeauftragten für Niedersachsen - Bremen richten sich an alle Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes e.V. (DHV). Angehörige anderer Gesundheitsberufe und (werdende) Hebammen, die nicht dem Deutschen Hebammenverband angehören, können gegen eine höhere Gebühr teilnehmen, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen.
E-Mail:
Die Angebote der Landesfortbildung richten sich vorrangig an Hebammen und werdende Hebammen (WeHen), die in Niedersachsen ansässig sind oder in Niedersachsen angestellt arbeiten. Diese erhalten den vergünstigten Preis, unabhängig davon ob Sie Mitglied im Deutschen Hebammenverband sind oder nicht. Die Vergünstigung kommt durch Förderung durch Mittel des Landes Niedersachsen zustande. Hebammen und WeHen aus anderen Bundesländern können gegen eine höhere Gebühr teilnehmen, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. Diese bezahlen den höheren Preis, auch wenn sie Mitglied in Deutschen Hebammenverband sind.
E-Mail:
Die Angebote des Qualitätsmanagements (QM) richten sich an alle Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes e.V. Andere Personen können gegen eine höhere Gebühr teilnehmen.
Die Anmeldung erfolgt online über die Internetseite des Hebammenverbandes Niedersachsen www.hebammen-niedersachsen.de/seminare/uebersicht. Die Anmeldebestätigung und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail. Anmeldungen ohne Angabe einer E-Mail-Adresse können nicht bearbeitet werden. Für Anmeldungen, die persönlich vom Fortbildungsteam vorgenommen werden (z.B. telefonisch), wird eine Gebühr von 5 € erhoben.
Anmeldungen gelten als verbindlich und verpflichten grundsätzlich zur Zahlung der Seminargebühren. Studierende in der Praxisanleitung und Externatsschüler:innen müssen separat kostenpflichtig angemeldet werden. Die Vergabe der Kursplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Ist die maximale Teilnehmer:innenzahl erreicht, können nachfolgende Anmeldungen auf eine Warteliste eingetragen werden. Freiwerdende Plätze werden kurzfristig vergeben, daher bitte den Termin freihalten.
Die Zahlung der Seminargebühr ist innerhalb von 5 Werktagen nach abgeschlossener Buchung zu leisten. Bei späterem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf den gebuchten Seminarplatz. Wir behalten uns vor, in diesem Fall einen verspäteten Zahlungseingang abzulehnen oder den Platz vorrangig an eine:n Kolleg:in auf der Warteliste zu vergeben. Die:der Teilnehmer:in ist in beiden Fällen verpflichtet, der Fortbildungsstelle unaufgefordert die IBAN zur Rückerstattung der Gebühr per E-Mail an mitzuteilen.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl kann das Seminar bis 4 Wochen vor Seminarbeginn abgesagt werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann ein Seminar auch noch kurzfristig abgesagt werden. Nach Möglichkeit wird dann ein Ersatztermin angeboten. Die Seminargebühren für abgesagte Seminare werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche gegenüber dem Hebammenverband Niedersachsen e.V. können nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Von dieser Regel ausgenommen sind die Qualitätsschulungen, die als Teil des Basis- oder Servicepakets gebucht werden. Hier ist eine Rückerstattung nicht möglich. Stattdessen kann nach Rücksprache jede andere entsprechende Qualitätsschulung besucht werden.
Sollte aufgrund veränderter Rahmenbedingungen eine als Präsenzseminar geplante Veranstaltung als Online-Seminar stattfinden, erhalten alle angemeldeten Teilnehmer:innen ein befristetes Sonderstornierungsrecht mit Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr. Nach Ablauf der definierten Frist gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen. Weitergehende Ersatzansprüche gegenüber dem Hebammenverband Niedersachsen e.V. können nicht geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Reduzierung der Seminargebühr besteht nicht.
Eine Abmeldung vom Seminar kann bis vier Wochen vor Seminarbeginn gegen eine Gebühr von 5 € erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung kann die Seminargebühr nur erstattet werden, wenn der Platz neu besetzt werden kann. Die Bearbeitungsgebühr von 5 € wird auch hier erhoben.
Bei Abmeldungen ab 3 Tage vor dem ersten Seminartag erfolgt keine Rückerstattung, auch wenn der Platz neu besetzt werden kann.
Ausnahme: Von diesen Regeln ausgenommen sind die Qualitätsschulungen, die als Teil des Basis- oder Servicepakets gebucht werden. Hier ist eine Rückerstattung nicht möglich. Stattdessen kann nach Rücksprache jede andere entsprechende Qualitätsschulung besucht werden. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr bei einer Abmeldung an.
Änderungen von Inhalten und Terminen bleiben der Fortbildungsstelle jederzeit vorbehalten. Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden übernimmt die Fortbildungsstelle nicht.
Die Teilnahme der besuchten Fortbildung(sstunden) wird im Anschluss an das Seminar bescheinigt.
Tagungsgetränke sind in den Gebühren enthalten. Weitere Verpflegungs- und ggfs. Übernachtungskosten sind, wenn nicht anders erwähnt, von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Von den Teilnehmer:innen wird erwartet, dass sie sich an die Hausordnung und die Hygieneregeln der jeweiligen Tagungsstätte halten.
Online-Seminare werden über die Plattform "Zoom" durchgeführt. Die Fortbildungsstelle trifft Vorkehrungen zum Schutz der persönlichen Teilnehmer:innendaten. Die Teilnehmer:innen sind selbst verantwortlich für das Vorhalten der benötigten Geräte und Technik zur Teilnahme an einer gebuchten Online-Fortbildung.
Wir weisen darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, die Zugangsdaten für Online-Seminare, sowie die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen an unbefugte Dritte weiterzuleiten. Ebenfalls ist es untersagt, das Seminar aufzuzeichnen oder mit mehr als der angemeldeten Person je gebuchtem Zugang am Online-Seminar teilzunehmen (dies gilt auch für Studierende im Praxiseinsatz). Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, die betreffende(n) Person(en) von dem gebuchten und zukünftig bei uns gebuchten Seminar(en) auszuschließen. Ausnahmen hiervon sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung möglich.
Stand: November 2024