Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

FGM/C – Weibliche Genitalverstümmelung

Ein Thema, auf das wir Hebammen vorbereitet sein sollten – leider. Unter der Geburt oder auch im Wochenbett kommen wir in Kontakt mit Betroffenen oder auch in die Situation, Kinder davor schützen zu müssen. In diesen Situationen müssen wir wissen, wie die Handlungsmöglichkeiten, die Rechtslage und der beste Umgang mit Betroffenen aussehen. Wir möchten hier daher eine Seite mit Informationen für Hebammen aufbauen, damit schnell Rat und Hilfe gefunden werden kann. Diese Seite wird mit der Zeit ergänzt.


Runder Tisch in Niedersachsen

Susanne Huhndorf nimmt als 2. Vorsitzende des HVN am Runden Tisch Female Genital Mutilation/Cutting teil. Der Runde Tisch wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung initiiert und findet in der Regel ein- bis dreimal jährlich statt.

An der Initiative beteiligen sich verschiedene Vereine, soziale Einrichtungen, Arbeitsgruppen und Berufsverbände. Gemeinsames Ziel aller Teilnehmenden ist es, das stark schambesetzte Thema FGM/C aktiv, sachlich und offen anzusprechen. Soziale, medizinische und pädagogische Berufsgruppen sollen hierzu informiert und geschult werden. Infomaterialien müssen verfügbar sein, um Betroffene sachlich über das Thema und ihre Rechte zu informieren.

Professionen, die mit FGM/C in Berührung kommen – darunter Kinderärzt:innen, Urolog:innen, Gynäkolog:innen, Chirurg:innen, Hebammen sowie Fachkräfte der Frühen Hilfen – sollten für das Thema gezielt sensibilisiert werden.

Ein zentrales Anliegen ist der Kinderschutz. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ist gesetzlich geschützt, Verstöße dagegen werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Häufig werden Heimreisen genutzt, um sogenannte „Ferienbeschneidungen“ vorzunehmen. Daher gilt: Eine Beschneidung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§ 226a StGB).

Hebammen tragen in diesem Zusammenhang besondere Verantwortung. Wird bei einer Geburt eine Genitalverstümmelung festgestellt, muss nicht nur die betroffene Frau sensibel begleitet werden – auch das Neugeborene ist aktiv vor einer späteren Beschneidung zu schützen. Dazu sollte mindestens Informationsmaterial bereitgestellt werden, das über gesundheitliche Folgen und die strafrechtliche Situation aufklärt.

Linkliste zum Thema:

Stand: 09.04.2026