Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

StarkinderKriseDHVAm 14.Mai haben wir vom Sozialministerium eine Antwort auf unsere fast täglichen Anfragen bekommen - Geburtsvorbeitungs- und Rückbildungskurse sind ab sofort wieder möglich! Zentral ist dabei die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, welche die Möglichkeiten der Übertragung von Viren minimieren sollen.

Das Ministerium schreibt: "Nach § 3 Nr. 3a der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist die Inanspruchnahme von Hebammenleistungen erlaubt. Auch Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse sind unabhängig davon, ob es sich um Hebammenleistungen oder nichtkörpernahe Dienstleistungen nach § 7 der Verordnung handelt, erlaubt. Allerdings sind die Hygiene- und Abstandsregelungen auch in diesen Bereichen zwingend einzuhalten."

Außerdem müssen die Namen, Adressen, sowie eine Telefonnummer der Teilnehmenden mit Einverständnis für die Dauer von drei Wochen nach Ablauf des Kurses dokumentiert werden. Dies dient der "Aufdeckung von Infektionsketten und um von den Gesundheitsämtern ggf. schnell kontaktiert werden" zu können.

Wichtige Links dazu:

Befristete Sonderregelungen zur Abrechnung

Die befristeten Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie vom 19.03.2020, sowie die Änderungsvereinbarung vom 25.03.2020 sind derzeit weiterhin gültig. Es können bis zum 31.12. begonnene Online-Kurse also weiterhin abgerechnet werden.

Informationen zu den Vereinbarungen finden Sie hier beim DHV>>

Die neuen Verhandlungen mit dem GKV haben die Sondervereinbarung vom 19.6.2020 bis zum 30.September 2020 ergeben. Es wird extra darauf verwiesen, dass diese Regelungen keine zukünftigen Entscheidungen / Beschlüsse für die Zeit nach der Pandemie darstellen. Das betrifft auch die Möglichkeit der Onlineangbote. Es wird voraussichtlich keine weitere Verlängerung geben.

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