Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

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Demo durch Oldenburg gut besucht

Unter dem Motto "Meine Schwangerschaft! Meine Geburt! Meine Wahl!" gingen viele Eltern, Babys, Hebammen und mindestens ein Gynäkologe auf die Straße, um für bessere Bedingungen und Informationen für Schwangere zu demonstrieren. Nach einem Gang um die Innenstadt bei bestem Wetter sprachen Hilke Schauland (2.Vorsitzende HVN), Wiebke Oncken (Gleichstellungsbeauftragte Stadt OL), Elena Schwarzer vom Mother Hood e.V. und Enno Heine (Leitender Oberarzt Frauenklinik Ev. Krankenhaus OL) auf dem Julius-Mosen-Platz.

IMG_1709Ca. 150 Teilnehmer*innen auf dem Julius-Mosen-Platz. Eltern, Kinder, auch Babys und Hebammen waren dabei. Losgelaufen wurde um 11:30 Uhr, angeführt von einem vier Meter langen Banner mit dem Motto der Demo. Es folgte ein Gang um den Innenstadtring, vorbei am Theater, Schlossgarten, Stau und Lappan, bis wieder alle auf dem Platz versammelt waren. Dort gab es mehrere Redebeiträge. Alle Beteiligten positionierten für die gute Versorgung von Schwangeren und dass deren Wille und Wohlergehen in den Mittelpunkt der Vorsorge gestellt werden muss.

Link zum Artikel zur Demo aus der NWZ vom 6.3.2020

Auszug aus dem Redebeitrag von Hilke Schauland

Frauen haben laut SGB V „während der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge.”
Eltern können bei der Vorsorge wählen und selbst bestimmen, welche und wie viele Leistungen sie von den beiden zuständigen Berufsgruppen Hebamme und Arzt/Ärztin in Anspruch nehmen wollen. Ultraschall, Diabetestest u.v.m. sind Zusatzangebote. Keine Schwangere ist verpflichtet, diese anzunehmen.

Die freie Wahl sehen wir gefährdet durch Hebammenmangel und überlaufene gynäkologischen Praxen sowie Desinformation. Wir wollen, dass Schwangere über ihre Rechte informiert sind, denn nur wer informiert ist, kann sicher entscheiden und Forderungen stellen.

Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ empfiehlt u.a. eine frauzentrierte Schwangerenvorsorge. "Ihr Ziel ist eine individuelle Betreuung, die den unmittelbaren Bedarfen der Schwangeren Rechnung trägt und sie im medizinischen, sozialen und psychischen Kontext, jeweils optimal an ihre Bedürfnisse angepasst, begleitet.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Berufsgruppen und kontinuierliche Begleitung in Kooperation soll stattfinden. Die Schwangere wird hierdurch in ihrer Rolle gestärkt und profitiert von unterschiedlichen Schwerpunkten und Expertisen. Gemeinsame Informationen und eine gute interdisziplinäre Kommunikation stärken die Schwangere und ermöglichen ihr eine informierte Wahl über medizinische und psychosoziale Versorgungsangebote. Die Kompetenzen und das Wohlbefinden als Ressourcen der Frauen werden gestärkt."

Leider ist vielerorts die gute Kooperation zwischen Ärzten, Arztinnen und Hebammen nicht selbstverständlich. Oft scheitert es an Fehlinformationen, was rechtliche oder abrechnungstechnische Details betrifft. Diese Unsicherheit der Spezialisten wird in Form von Kompetenzgerangel zulasten der Schwangeren ausgelebt. Diesen wiederum fehlen dann der Rückhalt und die Sicherheit, um sich dagegen zu behaupten.
Die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass jede Berufsgruppe für die von ihr durchgeführten Leistungen in der Schwangerschaft haftet und verantwortungsvoll und autonom agiert.
Die meisten Frauen wünschen sich eine Hebamme als persönliche Ansprechpartnerin, durchgehend von Kinderwunsch bis Ende der Stillzeit. Wie wir alle wissen, ist das durch den Hebammenmangel in vielen Fällen ein unerfüllter Wunsch geblieben.

Im Widerspruch dazu steht die Überversorgung der Schwangeren mit Angeboten durch die Frauenarztpraxen. Laut Gesundheitsmonitor 03/15 der Bertelsmann-Stiftung nehmen rund 43 % aller Schwangeren zwölf und mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch und werden damit als überversorgt eingestuft. Das CTG beispielsweise ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechend keine Routinemaßnahme. Die Schwangere muss über die mit der Anwendung verbundenen Risiken aufgeklärt werden.

Im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau steht unter anderem, dass die Vertragsstaaten für eine angemessene Betreuung der Frau während der Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt sorgen. Das Recht auf reproduktive Gesundheit bedeutet, über den eigenen Körper zu bestimmen und jede Unterstützung zur Realisierung dabei zu erhalten.

Die Rechte aus dem SGB V und der Frauenrechtskonvention sind gesetzlich verankert. Die Ziele des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ sind beschrieben. Es nützt nichts, sie nur aufgeschrieben zu haben. Wir fordern ihre Umsetzung.

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