Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

12. Niedersächsische Landestagung

27.2.2020 I Congress Union Celle

IMG_20200227_092218Alle Teilnehmer*innen wie auch die Organisatorinnen schienen am Ende des Tages zufrieden mit der Landestagung zu sein. So viele Besucher*innen wie noch nie konnte der Hebammenverband Niedersachsen verzeichnen. 400 Kolleg*innen waren in Celle zusammengekommen, was ein absoluter Rekord ist. Das abwechslungsreiche und aktuelle Programm hat sicher den Großteil dazu beigetragen.

Begrüßung

Begrüßt wurden die Teilnehmer*innen von Veronika Bujny (1. Vorsitzende HVN) und Ulrike Geppert-Orthofer (Präsidentin DHV).

IMG_1676-Kopie-scaledUlrike Geppert-Orthofer berichtet über aktuelle Geschehnisse in der Politik und dankt im Zusammenhang der erreichten Akademisierung des Hebammenberufes allen aktiven im Verband sowie allen Mitgliedern. Anschließend stellt sie die IGES-Studie vor. Die Präsidentin ist der Auffassung, diese zeige, dass die Hebammen die schlechten Verhältnisse in der Geburtshilfe noch eher spüren als die Schwangeren und Gebärenden. Diese sind mit der Arbeit der Hebammen in der Geburtshilfe nämlich sehr zufrieden, während an anderen Stellen ein Notstand entsteht, den die Bundesregierung zunächst einmal in den Hintergrund stellte. Geppert-Orthofer dankt den Kolleginnen, welche in der Klinik tätig sind für die gute Arbeit. Sie berichtet von den Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium, welche mittlerweile positiv laufen. Leider sind die Gesprächsinhalte geheim, weshalb sie nicht näher auf Details eingehen kann.

Die neue Spontangeburtsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe

IMG_1680a-Kopie-scaledDer erste Vortrag, „Die neue Spontangeburtsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe“ wird von Prof. Dr. Rainhild Schäfers gehalten. Sie ist persönlich an der Erstellung der S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin beteiligt. Dies stellt eine Premiere dar: Die Leitlinie wird von Personal aus dem Bereich der Gynäkologie, sowie der Hebammenwissenschaften gemeinsam erstellt. Weitere Interdisziplinäre Ehrenamtliche sind in den einzelnen AGs tägig, wie etwa Angehörige der Vereine Mother Hood und QUAG e.V.

Ziele der Leitlinie

IMG_20200227_104616-KopieDie Leitlinie soll helfen, einige Probleme der täglich Arbeitspraxis zu lösen. Beispielsweise ist der Umgang mit CTG-Daten zu regeln. Studien zeigen, dass diese n vielen Fällen nur begrenzten Nutzen haben. Es gibt zudem Versuche, die zeigen, dass CTG-Daten häufig nicht korrekt interpretiert werden oder auch von einer Person bzw. Situation jeweils gänzlich anders interpretiert werden. Weiteres Beispiel sind wenig verlässliche Zahlen: wie lange eine „Normale Geburt“ dauert wird zwar in Fachliteratur oft (unterschiedlich) angegeben, aber solche Normen können auch über Jahre durch immer wieder praktizierte Routinen entstehen und stellen keine objektive Realität dar. Positiv findet Schäfers, dass die Interventionsraten seit 2011 wieder sinken, nachdem sie bis 2002 angestiegen waren. Die Folgen dieser Interventionen können wir noch gar nicht einschätzen. Erst jetzt beginnt sich in Statistiken zu zeigen, welche Nachteile z.B. kaiserschnittbetroffene Kinder und Mütter gegenüber vaginalen Geburten haben. Auch müssen Begrifflichkeiten wie „Aktive Eröffnungsperiode“, „Austrittsperiode“ oder „Geburtsstillstand“ definiert werden. Die existierenden Normen ergeben im internationalen Studienvergleich oft keinen Sinn.

Es wird sich auch politische Wirksamkeit von der Leitlinie erhofft: Beispielsweise wird hierin die 1:1-Betreuung gefordert, obwohl natürlich bekannt ist, dass es hierfür nicht ausreichend Hebammen in den Kliniken gibt. In den Kliniken soll aber evidenzbasiert gearbeitet werden. So entsteht eine Bringschuld.
Die Arbeit an der Leitlinie soll im August 2020 abgeschlossen werden und wird Evidenzen, Empfehlungen und praktische Methoden dazu für die klinische und außerklinische Geburtshilfe beinhalten. Es existiert bereits die Internationale Leitlinie „NICE“, welche Empfehlungen mit hoher Evidenz beinhaltet.

Interdisziplinärer Umgang mit geburtshilflichen Notfällen

Patricia Gruber stellt in ihrem Vortrag mittels Fallbeispielen einige geburtshilfliche Notfälle und den Umgang des Personals mit diesen vor. Oftmals ist nicht ausreichende Kommunikation ein negativer Einflussfaktor. Es ist wichtig bei der Arbeit im Team, dass ein Ansprechen auf Augenhöhe möglich ist.

IMG_1683-Kopie-scaledMan soll die Handlungen der anderen aber auch der eigenen Person hinterfragen. Ein Beispiel hierfür war die Situation, dass bei einem CTG die Herztöne der Mutter aufgezeichnet wurden, was die Situation des Kindes natürlich nicht erkennbar werden ließ. Dies hätte durch die Frage „Kann das überhaupt das CTG des Kindes sein?“ schnell erkannt werden können. Gruber zeigt, dass mehr CTG-Erstellung gleichzeitig mehr haftungsrechtliche Auseinandersetzung bedeuten kann, obwohl sich oftmals das Gegenteil davon versprochen wird. Ein CTG kann durch auf dem Krankenaus landende Helikopter oder andere Geräte gestört werden. In einem Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg aktuell einer Klage auf Schadenersatz zugestimmt (13.11.2019, Az.5U 108/18). Besser wäre es ggf. in entsprechenden Situationen auf das Hebammenfachwissen zurück zu greifen und die Methode zu wechseln, zum Beispiel ein Hörrohr oder Dopton zu verwenden.

Gruber zeigt auch, dass Hierarchien verhindern, dass Fehler angesprochen werden. Hebammen sind jedoch per Gesetz verpflichtet, den Arzt/die Ärztin auf Widersprüche hinzuweisen (NHebG §1 Abs.3, S.3). Zwei Beispiele für den guten Umgang hiermit sind die Initiative „Speak up“ von der Patientensicherheit Schweiz und ein Paar Krankenhäuser, die regelmäßige Simulationstrainings mit dem Team durchführen. Hier wird in gespielten Situationen geübt, wie im Notfall kommuniziert werden soll.

Betrachtungen der S3-Leitlinie zum Gestationsdiabetes oder Typ-4-Diabetes

IMG_1689-Kopie-scaledIm Vortrag Renate Egelkrauts wurde die Leitlinie zum Glucosetoleranztest zum Nachweis für Gestationsdiabetes näher beleuchtet. Zur Verfügung stehen in der Praxis der 50g-orale Glucosetoleranztest sowie der 75g-orale Glucosetoleranztest (oGTT), wobei die Diagnostik dann über das venöse Blut erfolgt. Der in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene 50-oGTT stellt einen Vortest zum 75g-oGTT dar. Evidenzbasiert ist jedoch bisher nur der 75g-oGTT. Ebenfalls ist ein oGTT nur bei Messung des Nüchternblutzuckers valide. Schon weit vor dem Test sollte eine Beratung der Schwangeren zu Bewegung und Ernährung stattfinden. Zu Beginn der Schwangerschaft lässt sich ein Gestationsdiabetes mit Hilfe von Verhaltensänderungen seitens der Schwangeren noch vorbeugen. Egelkraut vertritt daher die von weiteren Experten vertretende Auffassung, dass die die Pyramide der Intensität der Schwangerenbetreuung umgedreht werden müsste: Betreuungstermine in der Schwangerschaft sollten zu Anfang öfter und zum Ende nicht so oft stattfinden, als, wie momentan praktiziert, zum Ende der Schwangerschaft häufiger zu werden.

Mit Achtsamkeit dem Chaos des Alltags begegnen

IMG_20200227_142131-KopieSusanne Winkler ist Coach für mentale Gesundheit und Performance. Mit der Schilderung einiger Alltagssituationen zeigt sie auf, dass Menschen oft nicht vollständig bei der Sache sind, sondern im „Autopilot“-modus handeln. Oft ist man nicht bewusst anwesend, sondern in Gedanken schon einen Schritt weiter. Sie vergleicht das Gehirn mit einer Schneekugel, in der ein ständiges Umherfliegen vor sich geht mit dem Gehirn und seinen sprunghaften, kreisenden Gedanken. Achtsamkeit kann helfen, die Gedanken zur Ruhe zu bringen oder fließen zu lassen. Winkler stellt hierzu einige praktische Miniübungen vor, die sich im Alltag einbauen lassen, unter anderem Konzentration auf die Atmung, bewusstes Essen oder Duschen.

Neue Medien in der Wochenbettbetreuung

IMG_1703a-Kopie-scaledIn Daniele Erdmanns Vortrag zu Digitalisierung und Telemedizin in der Hebammenarbeit stellt sie
Grundlagen, bestehende Angebote und Aussichten vor. Gefördert und gefordert durch die Bundesregierung werden digitale Angebote im medizinischen Sektor durch das Digitale Versorgung-Gesetz DVG. Auch die Elektronische Patientenakte wird bald eingeführt, wie auch die generelle Telemedizinische Versorgung, in deren Rahmen es schon einige Angebote von Krankenkassen gibt. Besonders in Flächenländern wie den skandinavischen haben sich diese digitalen Zugänge als sehr nützlich erwiesen. Apps und Internetseiten, Foren und sonstiges gibt es in diesem Bereich schon lange.

Erdmann zeigt auf, dass es diverse Kommunikationswege zwischen den beteiligten Protagonist*innen rund um die Geburt gibt, die Informationsweitergabe aber dennoch nicht gesichert ist. Die Schwangere, Gynäkolog*in, Fachärzt*in, Hebamme, Kinderärzt*innen und Kliniken können dann in Zukunft die elektronische Patientenakte (ePA) als Grundlage nutzen. Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab dem 1.1.2021 eine ePA anbieten. Die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur zur Telemedizinischen Versorgung ist für ärztliche Praxen und Kliniken verpflichtend. Hebammen und andere bekommen die Möglichkeit. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Die Zusammenarbeit unter den Professionen soll hierdurch ebenfalls vereinfacht werden. Petient*nnen können aktiver und handlungsfähiger mitarbeiten. Die digitale Dokumentation bietet weitere Vorteile durch den Zugriff mehrerer Personen an verschiedenen Orten. Erdmann schließt ihren Vortrag mit dem Zitat „Zukunft ist etwas, was meistens schon da ist, bevor wir damit rechnen“.

Die Zukunft der Wochenbettbetreuung: Wochenbettbetreuung im Team

IMG_1694a-Kopie-scaledSarah Braun und Yasmin Günay stellen ihr neu erarbeitetes Konzept der Wochenbettbetreuung im Team vor. Beide arbeiten 30 Stunden / Woche im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg und studieren Hebammenwissenschaft in Osnabrück. Durch diese zeitliche Auslastung wäre es schwierig, als Einzelperson Wochenbettbetreuung und Kurse anzubieten. Daher bieten beide Kurse gemeinsam im Wechsel an und betreiben die Wochenbettbetreuung im Team. Es wird sich gegenseitig vertreten bei Urlaub oder freien Tagen. Die Schwangeren lernen vor der Geburt schon beide Hebammen kennen, haben aber eine Hauptansprechpartnerin. Beide haben Checklisten entwickelt, die bei der Frau verbleiben, um für die andere Hebamme transparent zu dokumentieren, welche Beratungsgespräche und Untersuchungen bereits erledigt wurden. Die rechtlichen Grundlagen der Wochenbettbetreuung wurden geregelt durch einen Betreuungsvertrag, eine Schweigepflichtsentbindung und geregelte telefonische Erreichbarkeiten. Dieses Konzept bringt zwar etwas mehr Aufwand mit sich, hat jedoch die Vorteile von mehr Kapazitäten, mehr Know-how durch Zusammenarbeit, Austausch und planbares Privatleben.

Hebammenzentrale als kommunale Unterstützung

Hilke Schauland zieht aus der bisherigen Erfahrung mit Hebammenzentralen für den Hebammenverband Niedersachsen ein Fazit. Zustande gekommen sind Hebammenzentralen, da es deutlich wurde, dass in der derzeitigen Versorgungssituation die Frauen sehr viele Hebammen abtelefonieren müssen und trotzdem oft keine Betreuung finden und ggf. darunter leiden.

Ziele der Hebammenzentralen sind: Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren bzw. jungen Müttern und ihren Familien, Vernetzung der Hebammen, Unterstützung von Hebammen beim Einstieg in die Freiberuflichkeit in der Region und Netzwerkarbeit. Dafür müssen möglichst alle in der Region tätigen Hebammen ihre freien Kapazitäten der Hebammenzentrale melden. Den Eltern bietet die Hebammenzentrale eine Vermittlung an Hebammen sowie Beratung zu weiteren Angeboten. Die Vermittlungszahlen der Hebammenzentralen in den letzten Jahren zeigen, dass dieses gut funktioniert. Leider möchte die niedersächsische Gesundheitsministerin Reimann eine Landeskoordinierungsstelle für Hebammenzentralen einrichten. Der Hebammenverband, der niedersächsische Städtetag sowie das Bündnis zum Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ in Niedersachsen sind dagegen, dass diese nicht nützlich wäre. Besser wäre eine Koordinierungsstelle zu eben diesem Gesundheitsziel.

Die Landestagung wird mit einem Dank an das Organisationsteam, vor allem Elmire Frick abgeschlossen. Teilnahmebescheinigungen werden nach neuem Verfahren digital verteilt.

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