Hebammen aus Niedersachsen
Hebammenverband Niedersachsen e.V.

Neuere Infos finden Sie jetzt auf dieser Seite unten:

https://hebammen-niedersachsen.de/hebammenberuf/externate-und-praxisanleitung/

 

Ursprünglicher Text vom 18.12.2019:

Der Vorstand bittet alle freiberuflichen Kolleginnen die folgenden Informationen zu lesen und schnell an Kolleginnen weiterzuleiten:

Im Rahmen des neuen Ausbildungsgesetzes wird auch die Voraussetzung der Praxisanleitung verändert werden. Wer bis zum 31.12.19 eine Ermächtigung beantragt, kann unter den alten Voraussetzungen bis 2030 weiter Externatsstudent*innen und -schüler*innen betreuen und die Kompetenzen dafür nachholen.

Die Ausbildung wird eine 25% Praxisanleitung beinhalten. Daher brauchen wir viele Kolleginnen, die die Auszubildenden und Student*innen aufnehmen. Wer die Ermächtigung bis zum Stichtag 31.12.19 beantragt, hat eben die Frist bis 2030 das so zu tun bzw. eine Praxisanleiterausbildung machen zu können. Künftig soll das in der Freiberuflichkeit vergütet werden!

Die Hürde der Beantragung ist niedrig! Die Beteiligung ist für uns alle wichtig und jetzt noch problemlos und schnell zu beantragen.

Informationen zum Externat der Hebammenausbildung in Niedersachsen

Die Auszubildenden sollen bis zu 480 Stunden außerhalb der Klinik bei freiberuflichen Hebammen oder in hebammengeleiteten Einrichtungen absolvieren, schreibt das Hebammengesetz vor. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Hebamme von der jeweiligen Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem sie arbeitet, dafür ermächtigt wurde.  Dieses sogenannte Ermächtigungsverfahren variiert von Bundesland zu Bundesland. Für Niedersachsen hat die zuständige Niedersächsische Landesschulbehörde in Braunschweig ein Verfahren etabliert, das sich mit folgender Ablaufstruktur skizzieren lässt:

  • Voraussetzungen für die Ermächtigung sind (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben): die Berufserlaubnis, eine mind. 2jährige Berufserfahrung, insbesondere Erfahrungen in der Schwangerenvorsorge und Wochenbettbetreuung sowie eine für die Ausbildung erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die Landesschulbehörde prüft diese Voraussetzungen mit einem zweiseitigen Erhebungsbogen; diesen erhalten Sie entweder direkt von der jeweiligen Hebammenschule oder über die Landesschulbehörde (nach vorherigem Kontakt mit einer Hebammenschule).
  • Als erster Schritt ist demnach bei Interesse die Kontaktaufnahme zu einer Hebammenschule wichtig.
  • Der Erhebungsbogen umfasst - neben der Angabe allgemeiner Kontaktdaten - Fragen nach den jeweiligen Betreuungsangeboten mit der durchschnittlichen Anzahl an Betreuungen.
  • Ergänzend dazu ist die Einreichung einer Kopie der Berufserlaubnis erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Hebamme dann schriftlich Bescheid über ihre Ermächtigung.
  • Die Ermächtigung wird für jede Hebamme einzeln erteilt, auch wenn mehrere Hebammen in einer Praxis, Geburtshaus o.ä. zusammenarbeiten und gemeinsam die Hebammenschülerin im Externat begleiten.

Wenn Sie Interesse daran haben, werdende Hebammen und zukünftige neue Kolleginnen ein Stück auf ihrem Ausbildungsweg zu begleiten und ihre Freude über neue Erfahrungen, neues Wissen und Perspektiven zu erleben, dann freuen sich die Hebammenschulen über eine Information und auf eine gemeinsame Zusammenarbeit.

Mit der Hebammenschule bzw. dem Träger der Ausbildung muss – neben der Klärung organisatorischer Fragen wie den genauen Zeitpunkt, die Ausgestaltung der Zusammenarbeit während des Externats, notwendige Dokumentationen usw. – zudem ein Kooperationsvertrag geschlossen werden, der die Zusammenarbeit konkretisiert.

Laden Sie diese Informationen hier herunter

Laden Sie den Antrag hier herunter

Link zu Adressen der Hebammenschulen in Niedersachsen

Ausnahmegelungen für die Praxisanleitung: PDF vom Bundesverband

Weiterführende Infos zur Akademisierung vom DHV (Bitte erst im Mitgliederbereich einloggen, dann auf den Link klicken)

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