Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Gewalt „den absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt“
Kindesmisshandlung widerspricht grundlegend den Kinderrechten. Nach §1631 Abs.2 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung . Körperliche Bestrafungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder endet dort, wo Kindeswohlgefährdung beginnt. Ist zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung Hilfe erforderlich und können oder wollen Eltern dabei nicht ausreichend mitwirken, ist konsequentes Handeln, gegebenenfalls auch gegen den Willen der Eltern, erforderlich .
In diesem Seminar soll es darum gehen zu sensibilsieren und es sollen entsprechende Handlungsspielräume aufgezeigt werden.
Inhalt:
Seminarort: Seminarhotel Aurich, Grüner Weg 2, 26605 Aurich, Tel. 04941 9580-300
www.seminarhotel-aurich.de
Buchbar ab dem 01.Januar 2023 !!!